Im Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) regeln, dass der Bund für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll
Koalitionsvertrag
Im Bundesgremienbesetzungsgesetz werden wir regeln, dass der Bund bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll (KoaV 23/938 ff.)
Gleichstellungspolitische Relevanz
Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) ist der gesetzliche Rahmen für die Förderung betrieblicher Gleichstellungspolitik um ein wichtiges Element ergänzt worden. Das BGremBG ist Teil des FüPoG. Bisher gelten die Vorgaben des BGremBG jedoch nur für Gremien, für die der Bund mindestens drei Mitglieder zu bestimmen hat.
Gleichstellungspolitische Wirkung
Die Wirksamkeit des FüPoG soll durch die Anpassungen verbessert werden, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen – und damit die gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen zu stärken.
Überprüfung
Die Bundesregierung informiert jährlich transparent über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes mit einem Monitoringbericht gemäß Artikel 23 Absatz 1 FüPoG.