Erwerbs- und Sorgearbeit dürfen sich nicht ausschließen. Nur wenn Familienarbeit mit dem Beruf vereinbar ist, sind die Arbeitsbedingungen gleichberechtigt. Der öffentliche Dienst mit fast fünf Millionen Beschäftigten (in Bund, Ländern und Kommunen) hat eine wichtige Vorbildfunktion. Frauen und Männer, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sollen die Möglichkeit haben, ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich wahrzunehmen. Dazu gehören flexible Arbeitsformen und -zeiten.
Frauen sind außerdem immer noch seltener in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes anzutreffen als Männer. Das trägt zur Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern bei. Die Bundesregierung möchte das ändern. Frauen sollen gleichberechtigt am öffentlichen Dienst teilhaben.